Die Erdarbeiten auf der Baustelle zielen vor allem darauf ab, den organischen Boden zu entfernen und die Oberfläche für die Realisierung der Fundamente vorzubereiten. In dieser Phase der Investition werden auch Tätigkeiten durchgeführt, die mit der Bestimmung des Objekts und der Bodenuntersuchungen verbunden sind.
Erdarbeiten wie das Nivellieren des Geländes gehören zu den Vorbereitungsarbeiten auf dem Investitionsgelände. Der Durchführung müssen die erforderlichen Formalitäten vorausgehen. Andernfalls können die ausgeführten Tätigkeiten als bauliche Willkür angesehen werden.
Welche Tätigkeiten umfassen Erdarbeiten?
Die Durchführung von Erdarbeiten auf der Baustelle ist eine notwendige Maßnahme zur Vorbereitung des Erdbodens für die Pflanzung des Bauobjektes. Diese Arbeiten betreffen vor allem:
- Bodenanalysen – Bestimmung der Bodenparameter und Planung etwaiger zusätzlicher Arbeiten zur Sicherstellung der erforderlichen Bodentragfähigkeit (z. B. Austausch, Stabilisierung);
- Abgrenzung des Objekts vor Ort – Bestimmung des Verlaufs der Hauptachsen des Gebäudes vor Ort. Solche Arbeiten müssen von einem autorisierten Vermessungsingenieur ausgeführt werden. Der Standort des Objekts muss den geltenden Konstruktionsunterlagen vollständig entsprechen.
- Abnahme der organischen Bodenschicht – der Humuszerstörung mit organischen Partikeln. Bausubstrate dürfen keine derartigen Verbindungen enthalten;
- Durchführung der notwendigen Ausgrabungen und Dämme – Gestaltung des Geländes gemäß den Projektvoraussetzungen;
- Entwässerung der Baustelle – gegebenenfalls Errichtung von Systemen zur Senkung des Grundwasserspiegels (z. B. Entwässerung von Lehmgrundstücken).
Welche weiteren Vorarbeiten werden auf der Baustelle durchgeführt?
Sowohl die Nivellierung des Baugeländes als auch die geodätische Abgrenzung des Objekts vor Ort werden als Vorbereitungsarbeiten auf der Baustelle betrachtet. Zu diesen Arbeiten gehören auch die Erschließung des Baugeländes und die Schaffung von temporären Objekten für dessen Bedarf sowie die Realisierung von Anschlüssen der technischen Infrastruktur für die Durchführung von Investitionen (z. B. die Realisierung eines baulichen Stromanschlusses).
Nach den Bestimmungen des Baurechts dürfen alle Vorbereitungsarbeiten nur auf dem Gelände durchgeführt werden, für das eine Baugenehmigung oder eine Anmeldung vorliegt. Darüber hinaus muss der Bauherr den geplanten Baubeginn bei der Bauaufsichtsbehörde anmelden.
Dem Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung oder zur Anmeldung von Arbeiten, die in der Errichtung eines Wohnhauses bestehen, muss die Erstellung von Planungsunterlagen vorausgehen. Zu den von den Behörden der Architektur- und Bauverwaltung geforderten Anlagen zum Antrag oder zur Anmeldung gehören u. a. der architektonische Entwurf und der Entwurf der Erschließung des Grundstücks sowie die Erklärung über die Veräußerung der Immobilie zu Bauzwecken. Die beigefügten Dokumente sollten auch eine Bescheinigung über die Möglichkeit des Anschlusses des Objekts an das Fernwärmenetz enthalten.
Auf der Baustelle gibt es immer viel zu erledigen. Sie müssen die Augen um den Kopf haben und auf verschiedene Situationen vorbereitet sein.